Gibt es Förderungen?

 

Eingliederungszuschuss (EGZ)

Wenn Sie als Arbeitgeber einen Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin mit Vermittlungshemmnissen einstellen, können Sie bis zu 6 Monate einen Eingliederungszuschuss in Höhe von bis zu 50 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes erhalten. Sofern Sie Arbeitnehmer einstellen, die das 50. Lebensjahr bereits vollendet haben, ist sogar eine Förderung von bis zu 12 Monaten möglich. Für schwerbehinderte oder sonstige behinderte Menschen kann eine höhere und längere Förderung erfolgen. Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Einstellung bei einem früheren Arbeitgeber erfolgt, bei dem der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der letzten vier Jahre vor Förderbeginn mehr als drei Monate versicherungspflichtig beschäftigt war; dies gilt nicht, wenn es sich die befristete Beschäftigung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen handelt.

Bitte nutzen Sie unser Beratungsangebot und vereinbaren Sie einen Termin mit Jobstart unter 0431 / 709 - 1430 oder dem Arbeitgeberservice unter der Hotline 01801 664466 (Festnetzpreis 3,9 ct/min., Mobilfunkpreise abweichend).

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Beschäftigungszuschuss / Förderung mit JobPerspektive

Seit dem 01. April 2008 können Arbeitgeber einen sog. Beschäftigungszuschuss (BEZ) von bis zu 75 % des berücksichtigungsfähigen Entgelts erhalten. Voraussetzung ist u.a., dass langzeitarbeitslose erwerbsfähige Hilfebedürftige mit mehreren Vermittlungseinschränkungen, die voraussichtlich in den nächsten 24 Monaten ohne diese Förderung nicht in den Arbeitsmarkt integriert werden können, eingestellt werden.

Bitte nutzen Sie auch unser Beratungsangebot und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin mit Ihrem Ansprechpartner Herrn Stefan Köpke, Tel.: 0431 / 237 58-150.

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betriebliche Trainingsmaßnahmen

Um festzustellen, ob ein potentieller Arbeitnehmer oder eine potentielle Arbeitnehmerin für eine zu besetzende Stelle geeignet ist, kann in Abstimmung mit der Integrationsfachkraft des Jobcenters eine Trainingsmaßnahme zur Arbeitserprobung durchgeführt werden. Voraussetzung für die Förderung ist u.a., dass die Einwilligung des Jobcenters erfolgt und die betriebliche Trainingsmaßnahme geeignet und angemessen ist, die Eingliederungsaussichten zu verbessern.

Ziel dieser betrieblichen Trainingsmaßnahmen ist es, direkt am Arbeitsplatz unter Beaufsichtigung und Betreuung durch eine Fachkraft die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten, das Leistungsvermögen sowie die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten des oder der Arbeitsuchenden festzustellen.

 

Gemeinsame Einrichtung der


Jobcenter Kiel, Büro der Geschäftsführung, Adolf-Westphal-Str. 2, 24143 Kiel - Tel.: 0 431 / 709-1381*, Fax: 0 431 / 709-1850.
*Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min.