Fördern und Fordern
Die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende orientiert sich an Ihrem Bedarf. Sie setzt sich aus der Regelleistung sowie den anteiligen angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung zusammen. Ausschlaggebend ist, ob Sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind. Wichtig ist auch, ob Sie alleine leben oder mit anderen Familienmitgliedern eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II wird Ihr Einkommen und Vermögen und das aller Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt.
Die gleichen Kriterien gelten für eheähnliche Gemeinschaften und eingetragene Lebenspartnerschaften. Einkommen sind alle Einnahmen, die Sie während des Bewilligungszeitraumes erzielen. Sowohl auf Vermögen als auch auf Einkommen entfallen bestimmte Frei- bzw. Absetzbeträge.
In Einzelfällen werden Mehrbedarfe übernommen. In der Regel werden auch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung übernommen.
Das Arbeitslosengeld II wird in der Regel für einen Zeitraum von sechs Monaten gewährt. Die Auszahlung erfolgt monatlich im Voraus. Die Leistung können sie aber nur erhalten, wenn Sie vorher einen Antrag stellen.
Weitere ausführliche Informationen finden Sie in der Broschüre Merkblatt SGB II und "Wer, Was, Wieviel?"
Antragsunterlagen zum Arbeitslosengeld II bei der

Tabelle Regelleistungen ab 01.01.2012
Alleinstehende(r) oder Alleinerziehende(r) | Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (Lj)
(0 - 5 Jahre) | Kinder ab Beginn des 7. Lj bis zum vollendeten 14. Lj (6 - 13 Jahre) | Kinder im 15. Lj bis zum vollendeten 18. Lj (14 - 17 Jahre) | Volljährige, sonstige erwerbsfähige Angehörige bis zum vollendeten 25.Lj und Personen, bis zum vollendeten 25. Lj, die ohne Zusicherung umgezogen sind (18 - 24 Jahre) | Partner ab dem 19. Lj | 374 € | 219 € | 251 € | 287 € | 299 € | 337 € |
Stand Februar 2012
Kosten für Unterkunft
Tabelle anerkannter Mietobergrenzen (enthält Kaltmiete + Betriebskosten) für Kiel
ab 01.01.2012
Haushalt mit Personen | Anzuerkennende Wohnungsgröße in qm² | Mietobergrenze | 1 | bis 50 | 308,50 € | 2 | bis 60 | 370,20 € | 3 | bis 75 | 451,50 € | 4 | bis 85 | 504,90 € | 5 | bis 95 | 564,30 € | 6 | bis 105 | 623,70 € | 7 | bis 115 | 683,10 € | jede weitere Person + 10m² | + 10 | 59,40 € | Jugendliche (bis 25) | möbliertes Zimmer | 205,00 € |
Stand Januar 2012
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