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Service für Existenzgründer
Sie sind arbeitslos, beziehen finanzielle Leistungen des Jobcenters – und haben eine gute Geschäftsidee, mit der Sie sich selbstständig machen wollen? Wir als Jobcenter Teltow-Fläming beraten Sie, vermitteln Ihnen wichtige Kontakte und informieren Sie auch über finanzielle Fördermöglichkeiten. An beiden Standorten des Jobcenters Teltow-Fläming wurde jeweils ein Team eingerichtet, welches sich insbesondere auf die Betreuung von Existenzgründern und Selbstständigen spezialisiert hat. Die Unterstützung erfolgt durch kompetente Beratung und intensive Betreuung bis zur Beseitigung der Hilfebedürftigkeit. |  | Beratende Unterstützung von Existenzgründern und Selbstständigen:
- neben den vor Ort im Jobcenter anwesenden Arbeitsvermittlern für Selbstständige existiert ein Netzwerk von Beratungseinrichtungen
- neben den örtlichen Kammern stehen das Regionalbudget Teltow-Fläming sowie der Lotsendienst zur Verfügung
- Ansprechpartner erreichen Sie wie folgt:
zum Download - Flyer Existenzgründung
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Finanzielle Unterstützung von Existenzgründern und Selbstständigen:
Einstiegsgeld nach § 16 b Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
- förderfähig ist hier die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, die hauptberuflichen Charakter hat
- Förderung, die monatlich zum Arbeitslosengeld II dazu gezahlt werden kann
- Gewährung kann bis zu 24 Monate in Bewilligungsabschnitten von 6 Monaten erfolgen
- Voraussetzung ist eine Businessplan zur geplanten Tätigkeit, aus dem hervorgeht, dass das Vorhaben tragfähig istBitte denken Sie daran, bei der Erarbeitung Ihres Businessplanes sorgfältig zu prüfen, ob notwendige Genehmigungen, Zulassungen o.ä. von anderen Behörden (z.B. baurechtliche Genehmigungen etc.) einzuholen sind.Generelle Informationen zu Beantragungen bei diversen Ämtern und Behörden können Sie den Merkblättern des Landkreis Teltow-Fläming entnehmen
- Unterstützung bei der Erstellung des Businessplans erfahren Sie innerhalb des Netzwerk Selbstständige des Landkreises Teltow-Fläming ( Download - Flyer Existenzgründung)
- Weitere Informationen sowie entsprechende Antragsformulare erhalten Sie bei den Arbeitsvermittlern für Selbstständige in Ihrer zuständigen Geschäftsstelle
Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen nach § 16 c SGB II
- förderfähig ist hier sowohl die Aufnahme als auch die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit, die hauptberuflichen Charakter hat
- finanzielle Unterstützung für Investitionen in notwendige Sachgüter und Marketing
- Voraussetzung ist, dass mithilfe der Investition die Überwindung der Hilfebedürftigkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraumes überwunden werden kann
- Weitere Informationen insbesondere zu den weiteren Voraussetzungen der Gewährung sowie zu den zum Antrag benötigten Unterlagen erhalten Sie beim zuständigen Arbeitsvermittler für Selbstständige
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