Gemeinsamer Arbeitgeberservice – Service für Arbeitgeber

Kontakt zu den Arbeitgebern in der Region

 

Als Ansprechpartner für Arbeitgeber hat das Jobcenter Teltow Fläming einen gemeinsamen Service mit der Agentur für Arbeit Luckenwalde eingerichtet. Gemeinsam pflegen wir den Kontakt zu den Arbeitgebern in der Region, um aktiv offene Stellen zu akquirieren und zu besetzen. Wir beraten Sie in allen Fragen der Personalentwicklung und informieren über unsere finanziellen Leistungen. Wir sind Ansprechpartner für alle Unternehmen, die Kunden des Jobcenter Teltow Fläming und der Agentur für Arbeit Luckenwalde oder Zossen einstellen wollen.


Unser Service:

  • für jede Branche steht Ihnen ein/e fachkundige/r Ansprechpartner/in zur Seite
  • Entgegennahme Ihres Stellenangebotes, zeitnahe Bearbeitung und kostenlose Veröffentlichung in der größten Internet-Stellenbörse Deutschlands
  • Gezielte Auswahl und Vermittlung geeigneter Bewerber/innen mit einer vereinbarten Anzahl an Vermittlungsvorschlägen
  • Kostenlose Veröffentlichung Ihres Stellenangebotes in der lokalen aber auch überregionalen Presse
  • Beratung und Unterstützung bei der Bewerberauswahl
  • Kompetente Beratung zu den Einstellungshilfen für Beschäftigung von förderfähigen Arbeitslosen
  • Beratungen erfolgen telefonisch, in unseren Diensträumen oder direkt vor Ort beim Arbeitgeber

Sie haben die Möglichkeit uns Ihre Anfragen schriftlich, per Fax, telefonisch oder online zukommen zu lassen. Verwenden Sie bitte dazu unsere Formulare für Ihre Stellenangebote oder Förderanfragen.

Kontakt

Bitte nehmen Sie je nach Ihrem Firmenstandort mit einem unserer beiden Arbeitgeberservicestellen Kontakt auf:

Gemeinsamer Arbeitgeberservice Luckenwalde

Bahnhofstr. 18 - 19
14943 Luckenwalde

Fax: 03371 / 680 916 472


Ihre Ansprechpartner im Arbeitgeberservice Luckenwalde:

Name
Branche
Tel.: 03371 680 …
Herr Prehm
Metallbereich
160
Herr Lupp
Land- u. Forstwirtschaft/ Transport/ Verkehr
143
Frau Schönbeck
Baubereich
123
Frau Sterling-Dresow
Gesundheit/ Soziales/
Öffentl. Verwaltung
625
Frau Karger
kaufm. Bereich
110
Frau PötschGroß- und Einzelhandel / Finanzdienstl.617

Gemeinsamer Arbeitgeberservice Zossen

Baruther Str. 23
15806 Zossen

POSTADRESSE:

Bahnhofstr. 16
15806 Zossen
Fax: 03377 – 323 917 472
oder : 03377 - 323 201

Ihre Ansprechpartner im Arbeitgeberservice Zossen:

NameBrancheTel.: 03377 / 323 ...
Frau Walter
Beherbergung/ Gastronomie/ sonstige Dienstleistung
-535
Herr Müller
Zeitarbeit und private Arbeitsvermittler
-543
Frau Meißner
Gesundheit / Soziales / Öffentl. Verwaltung
-715
Frau Steinhübel
Transport / Verkehr / Hoch- u. Tiefbau
-527
Frau Dedinaite
kaufm. Bereich
-697
Herr AllertLand- u. Forstwirtschaft / Groß- u. Einzelhandel-524
Frau KitzingMetallerzeugung / Maschinenbau-534
Frau MehnertPersonalvermittlung / Wach- und Sicherheitsdienste/ Handwerk-539

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Ausgewählte Fördermöglichkeiten

Beschäftigungszuschuss nach § 16e SGB II

Die regional aufgestellten Integrationsteams des Jobcenter Teltow Fläming führen auf die Kunden zugeschnittene arbeitsmarktintegrative Maßnahmen durch.
Arbeitgeber können zur Eingliederung von erwerbsfähigen ALG-II-Empfängerinnen und -empfängern mit multiplen Vermittlungshemmnissen einen Beschäftigungszuschuss nach §16e SGB II als Ausgleich der zu erwartenden Minderleistungen des Arbeitnehmers, einen Zuschuss für mögliche Qualifizierungen sowie eine Unterstützung bei einer notwendigen individuellen Arbeitsplatzeinrichtung erhalten. (§16e Abs. 3 Nr. 2 SGB II)

Förderhöhe

Die Höhe des Beschäftigungszuschusses richtet sich nach der Leistungsfähigkeit des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und kann bis zu 75 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts betragen.
Berücksichtigungsfähig sind das zu zahlende tarifliche
Arbeitsentgelt oder, wenn eine tarifliche Regelung keine Anwendung findet, das für vergleichbare Tätigkeiten
ortsübliche zu zahlende Arbeitsentgelt und der pauschalierte Anteil des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag abzüglich des Beitrags zur Arbeitsförderung.
Wird dem Arbeitgeber von anderer Seite ein Teil des Arbeitsentgeltes erstattet, ist für den Zeitraum der Erstattung der Beschäftigungszuschuss entsprechend zu mindern.
Ein Zuschuss zu sonstigen Kosten kann erbracht werden für Kosten für eine begleitende Qualifizierung in pauschalierter Form bis zu 12 Monaten und bis zu einer Höhe von 200 Euro monatlich. (§16e Abs. 3 Nr. 2 SGB II)

Förderdauer

Die Förderdauer beträgt für den Beschäftigungszuschuss bis zu 24 Monate. Der Beschäftigungszuschuss kann anschließend ohne zeitliche Unterbrechung unbefristet erbracht werden, wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt voraussichtlich innerhalb der nächsten 24 Monate nicht möglich ist.
Bei einer Fortführung der Förderung kann der Beschäftigungszuschuss gegenüber der bisherigen Förderhöhe gemindert werden, soweit die Leistungsfähigkeit des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zugenommen hat und sich die Vermittlungshemmnisse entsprechend verringert haben.

Fördervoraussetzungen

Folgende Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein:
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Langzeitarbeitslosigkeit im Sinne des § 18 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
  • Mindestens 6-monatige enge Betreuung und Aktivierung des Kunden mit dem Ziel der Integration auf den ersten Arbeitsmarkt
  • Eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist ohne die spezielle Förderung innerhalb der nächsten 24 Monate nicht zu erwarten.
  • Zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer muss in der Regel ein Vertrag mit voller Arbeitszeit unter Vereinbarung des tariflichen Arbeitsentgelts oder, wenn eine tarifliche Regelung keine Anwendung findet, des für vergleichbare Tätigkeiten ortsüblichen Arbeitsentgelts begründet werden.
  • Die Stellenbesetzung findet nur durch die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters Teltow Fläming statt.
Ansprechpartnerfür den BereichKontakt
Herr GrunertLuckenwaldeRainer.Grunert2@jobcenter-ge.de
Herr SchmidtZossenManuel.Schmidt@jobcenter-ge.de


Um einen Überblick über alle Fördermöglichkeiten zu bekommen kontaktieren Sie bitte den für Sie zuständigen Arbeitgeberservice.

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Formulare

 

bitte beachten Sie die unterschiedlichen Geschäftsstellen:

Pfeil Vermittlungsauftrag an den Arbeitgeberservice Bereich Luckenwalde (Icon für eine PDF-Datei pdf, 19 kB)
Pfeil Vermittlungsauftrag an den Arbeitgeberservice Bereich Zossen (Icon für eine PDF-Datei pdf, 19 kB)
Pfeil Fragebogen für Arbeitgeber zur Festlegung eines Eingliederungszuschusses Bereich Luckenwalde (Icon für eine PDF-Datei pdf, 9 kB)
Pfeil Fragebogen für Arbeitgeber zur Festlegung eines Eingliederungszuschusses Bereich Zossen (Icon für eine PDF-Datei pdf, 10 kB)

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Jobcenter Teltow-Fläming Bahnhofstr. 16; 15806 Zossen