Gemeinsamer Arbeitgeberservice – Service für Arbeitgeber
Kontakt zu den Arbeitgebern in der Region
| Als Ansprechpartner für Arbeitgeber hat das Jobcenter Teltow Fläming einen gemeinsamen Service mit der Agentur für Arbeit Luckenwalde eingerichtet. Gemeinsam pflegen wir den Kontakt zu den Arbeitgebern in der Region, um aktiv offene Stellen zu akquirieren und zu besetzen. Wir beraten Sie in allen Fragen der Personalentwicklung und informieren über unsere finanziellen Leistungen. Wir sind Ansprechpartner für alle Unternehmen, die Kunden des Jobcenter Teltow Fläming und der Agentur für Arbeit Luckenwalde oder Zossen einstellen wollen. | 
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Unser Service:
| - für jede Branche steht Ihnen ein/e fachkundige/r Ansprechpartner/in zur Seite
- Entgegennahme Ihres Stellenangebotes, zeitnahe Bearbeitung und kostenlose Veröffentlichung in der größten Internet-Stellenbörse Deutschlands
- Gezielte Auswahl und Vermittlung geeigneter Bewerber/innen mit einer vereinbarten Anzahl an Vermittlungsvorschlägen
- Kostenlose Veröffentlichung Ihres Stellenangebotes in der lokalen aber auch überregionalen Presse
- Beratung und Unterstützung bei der Bewerberauswahl
- Kompetente Beratung zu den Einstellungshilfen für Beschäftigung von förderfähigen Arbeitslosen
- Beratungen erfolgen telefonisch, in unseren Diensträumen oder direkt vor Ort beim Arbeitgeber
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Sie haben die Möglichkeit uns Ihre Anfragen schriftlich, per Fax, telefonisch oder online zukommen zu lassen. Verwenden Sie bitte dazu unsere Formulare für Ihre Stellenangebote oder Förderanfragen.
Kontakt
Bitte nehmen Sie je nach Ihrem Firmenstandort mit einem unserer beiden Arbeitgeberservicestellen Kontakt auf: Gemeinsamer Arbeitgeberservice Luckenwalde
Bahnhofstr. 18 - 19 14943 Luckenwalde
Fax: 03371 / 680 916 472
Ihre Ansprechpartner im Arbeitgeberservice Luckenwalde:
| Name | Branche | Tel.: 03371 680 … | Herr Prehm | Metallbereich | 160 | Herr Lupp | Land- u. Forstwirtschaft/ Transport/ Verkehr | 143 | Frau Schönbeck | Baubereich | 123 | Frau Sterling-Dresow | Gesundheit/ Soziales/ Öffentl. Verwaltung | 625 | Frau Karger | kaufm. Bereich | 110 | | Frau Pötsch | Groß- und Einzelhandel / Finanzdienstl. | 617 |
Gemeinsamer Arbeitgeberservice Zossen
Baruther Str. 23 15806 Zossen
POSTADRESSE:
Bahnhofstr. 16 15806 Zossen Fax: 03377 – 323 917 472 oder : 03377 - 323 201 Ihre Ansprechpartner im Arbeitgeberservice Zossen:
| Name | Branche | Tel.: 03377 / 323 ... |
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Frau Walter | Beherbergung/ Gastronomie/ sonstige Dienstleistung | -535 | Herr Müller | Zeitarbeit und private Arbeitsvermittler | -543 | Frau Meißner | Gesundheit / Soziales / Öffentl. Verwaltung | -715 | Frau Steinhübel | Transport / Verkehr / Hoch- u. Tiefbau | -527 | | Frau Dedinaite | kaufm. Bereich | -697 | | Herr Allert | Land- u. Forstwirtschaft / Groß- u. Einzelhandel | -524 | | Frau Kitzing | Metallerzeugung / Maschinenbau | -534 | | Frau Mehnert | Personalvermittlung / Wach- und Sicherheitsdienste/ Handwerk | -539 |
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Ausgewählte Fördermöglichkeiten
Beschäftigungszuschuss nach § 16e SGB II
Die regional aufgestellten Integrationsteams des Jobcenter Teltow Fläming führen auf die Kunden zugeschnittene arbeitsmarktintegrative Maßnahmen durch. Arbeitgeber können zur Eingliederung von erwerbsfähigen ALG-II-Empfängerinnen und -empfängern mit multiplen Vermittlungshemmnissen einen Beschäftigungszuschuss nach §16e SGB II als Ausgleich der zu erwartenden Minderleistungen des Arbeitnehmers, einen Zuschuss für mögliche Qualifizierungen sowie eine Unterstützung bei einer notwendigen individuellen Arbeitsplatzeinrichtung erhalten. (§16e Abs. 3 Nr. 2 SGB II) Förderhöhe
Die Höhe des Beschäftigungszuschusses richtet sich nach der Leistungsfähigkeit des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und kann bis zu 75 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts betragen. Berücksichtigungsfähig sind das zu zahlende tarifliche Arbeitsentgelt oder, wenn eine tarifliche Regelung keine Anwendung findet, das für vergleichbare Tätigkeiten ortsübliche zu zahlende Arbeitsentgelt und der pauschalierte Anteil des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag abzüglich des Beitrags zur Arbeitsförderung. Wird dem Arbeitgeber von anderer Seite ein Teil des Arbeitsentgeltes erstattet, ist für den Zeitraum der Erstattung der Beschäftigungszuschuss entsprechend zu mindern. Ein Zuschuss zu sonstigen Kosten kann erbracht werden für Kosten für eine begleitende Qualifizierung in pauschalierter Form bis zu 12 Monaten und bis zu einer Höhe von 200 Euro monatlich. (§16e Abs. 3 Nr. 2 SGB II) Förderdauer
Die Förderdauer beträgt für den Beschäftigungszuschuss bis zu 24 Monate. Der Beschäftigungszuschuss kann anschließend ohne zeitliche Unterbrechung unbefristet erbracht werden, wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt voraussichtlich innerhalb der nächsten 24 Monate nicht möglich ist. Bei einer Fortführung der Förderung kann der Beschäftigungszuschuss gegenüber der bisherigen Förderhöhe gemindert werden, soweit die Leistungsfähigkeit des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zugenommen hat und sich die Vermittlungshemmnisse entsprechend verringert haben. Fördervoraussetzungen
Folgende Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Langzeitarbeitslosigkeit im Sinne des § 18 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
- Mindestens 6-monatige enge Betreuung und Aktivierung des Kunden mit dem Ziel der Integration auf den ersten Arbeitsmarkt
- Eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist ohne die spezielle Förderung innerhalb der nächsten 24 Monate nicht zu erwarten.
- Zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer muss in der Regel ein Vertrag mit voller Arbeitszeit unter Vereinbarung des tariflichen Arbeitsentgelts oder, wenn eine tarifliche Regelung keine Anwendung findet, des für vergleichbare Tätigkeiten ortsüblichen Arbeitsentgelts begründet werden.
- Die Stellenbesetzung findet nur durch die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters Teltow Fläming statt.
Um einen Überblick über alle Fördermöglichkeiten zu bekommen kontaktieren Sie bitte den für Sie zuständigen Arbeitgeberservice.
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Formulare
bitte beachten Sie die unterschiedlichen Geschäftsstellen:
Vermittlungsauftrag an den Arbeitgeberservice Bereich Luckenwalde (
pdf, 19 kB)
Vermittlungsauftrag an den Arbeitgeberservice Bereich Zossen (
pdf, 19 kB)
Fragebogen für Arbeitgeber zur Festlegung eines Eingliederungszuschusses Bereich Luckenwalde (
pdf, 9 kB)
Fragebogen für Arbeitgeber zur Festlegung eines Eingliederungszuschusses Bereich Zossen (
pdf, 10 kB)
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