Bildungspaket
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
das Bildungspaket gibt 2,5 Millionen bedürftigen Kindern aus Geringverdienerfamilien mehr Zukunftschancen. Sie haben jetzt einen Rechtsanspruch auf Bildung und aufs Mitmachen. Ab sofort können sie bei Sport, Musik oder Kultur dabei sein, an Schulausflügen und am gemeinsamen Mittagessen in Schule, Hort oder Kita teilnehmen.
Sie bekommen das Schulmaterial, das sie brauchen, und die notwendige Lernförderung, wenn ihre Versetzung gefährdet ist.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Kreise und kreisfreien Städte, Jobcenter und ihre Partner vor Ort sorgen gemeinsam dafür, dass das Bildungspaket bei den Kindern ankommt.
Das Bildungspaket folgt der großen Leitidee: Chancen eröffnen. Darauf haben die Kinder ein Anrecht. Es lohnt sich, dass wir alle unsere Kraft für die Kinder und ihre Lebensperspektiven einsetzen. Dazu lade ich Sie herzlich ein.
Ursula von der Leyen,
Bundesministerin für Arbeit und Soziales
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Das ist drin im Bildungspaket
Kultur, Sport, Freizeit:
Bedürftige Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel oder Kultur mitmachen. Deswegen wird zum Beispiel der Beitrag für den Sportverein oder für die Musikschule in Höhe von monatlich bis zu 10 Euro übernommen.
Schulbedarf und Ausflüge:
Damit bedürftige Kinder mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, wird den Kindern zwei Mal jährlich ein Zuschuss gezahlt, zu Beginn des Schuljahres 70 Euro und im Februar 30 Euro – insgesamt 100 Euro.
Tagesausflüge und Klassenfahrten:
Die Kosten für die Teilnahme an Wandertagen von Kita oder Schule werden finanziert. Mehrtägige Klassenfahrten werden wie bisher erstattet.
Lernförderung:
Bedürftige Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das Lernziel - in der Regel die Versetzung in die nächste Klasse - erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.
Mittagessen in Kita, Schule und Hort:
Einen Zuschuss fürs gemeinsame Mittagessen gibt es dann, wenn Kita, Schule oder Hort ein entsprechendes Angebot bereithalten.
Der verbleibende Eigenanteil der Eltern liegt bei 1 Euro pro Tag.
Schülerbeförderung:
Insbesondere wer eine weiterführende Schule besucht, hat oft einen weiten Schulweg. Sind die Beförderungskosten erforderlich und werden sie nicht anderweitig übernommen, werden diese Ausgaben erstattet. |
Hinweis:
Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungspaket in der Regel an das Jobcenter. Dort wird es von den Kreisen und kreisfreien Städten umgesetzt.
Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten oder leistungsberechtigt nach § 2 AsylbLG sind, ist das Jobcenter nicht zuständig.
Die Kreise oder kreisfreien Städte (erreichbar zum Beispiel im Rathaus, im Bürgeramt oder in der Kreisverwaltung) nennen diesen Familien den richtigen Ansprechpartner. Von Familien, die Wohngeld oder den Kinderzuschlag beziehen, nimmt die Familienkasse übergangsweise die Anträge entgegen.
weitere Informationen finden Sie hier:
Allgemeine Informationen erhalten Sie auch beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter 0180 5 / 67 67 21* und unter
www.bildungspaket.bmas.de.
* Festpreis 14 Cent/Min. aus den Festnetzen und maximal 42 Cent/Min. aus den Mobilfunknetzen.
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So geht das beim JC TF mit dem Bildungspaket
1.) Sie sind Leistungsempfänger und möchten Leistungen für Ihr/e Kind/er erhalten?
- Reichen Sie den unter Downloads verfügbaren Antrag ausgefüllt beim JC ein oder lassen Sie ihn sich von einem/einer unserer Mitarbeiter/innen aushändigen.
- Sie erhalten dann auf Nachweis im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Leistungen überwiesen oder Sie erhalten einen Gutschein für entsprechende Leistungen (z.B. bei Mittagsverpflegung), den Sie dann nur beim Anbieter abgeben brauchen.
2.) Sie sind Anbieter einer Leistung und wollen am Gutscheinverfahren teilnehmen?
- Schließen Sie mit uns eine Vereinbarung über die von Ihnen angebotene Leistung.
- Reichen Sie den unter verfügbaren Vereinbarungsvordruck ausgefüllt in zweifacher Ausführung beim JC ein oder wenden Sie sich an einem/einer unserer Mitarbeiter/innen und bitten um Übersendung bzw. Aushändigung des Vereinbarungsvordrucks.
- Sie erhalten nach Unterschrift durch die Geschäftsführung ein Exemplar der Vereinbarung zurück.
- Sie lassen sich von Ihren Kunden/Mitgliedern die ausgehändigten Gutscheine bzw. Kopien davon geben und reichen diese zusammen mit dem Abrechnungsvordruck bei uns ein.
- Sie erhalten die Überweisung der Leistungen direkt auf Ihr Konto.
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Downloads::
Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (
pdf, 79 kB)
Antrag auf Klassenfahrtskosten (
pdf, 16 kB)
Abrechnung von eintägigen Ausflügen Schule Kita (
pdf, 38 kB)
Bestätigung Teilnahme Klassenfahrt (
pdf, 20 kB)
Abrechnung von Lernförderung (
pdf, 22 kB)
Abrechnung Lernförderung - Bestätigung der Schule (
pdf, 141 kB)
Abrechnung von Mittagessen - Liste (
pdf, 60 kB)
Abrechnung von Mittagessen Einzelperson (
pdf, 56 kB)
Abrechnung von Teilhabeleistungen - Liste (
pdf, 70 kB)
Abrechnung von Teilhabeleistungen- Einzelperson (
pdf, 61 kB)
Erklärung des LE zur Abrechnung von Teilhabeleistungen (
pdf, 47 kB)
Vereinbarung - mit Anbietern (
pdf, 170 kB)
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