Arbeitsvermittlung
individuelle Beratung und Betreuung - Kernkompetenz des Jobcenters Teltow Fläming
Um einen Arbeitsplatz, berufliche Alternativen oder überbrückende Maßnahmen für Sie zu finden, entwickeln wir zusammen mit Ihnen eine Eingliederungsstrategie. Das Jobcenter Teltow Fläming bietet dazu vielfältige Eingliederungsleistungen sowie eine individuelle Beratung und Betreuung an. Im ersten Gespräch mit Ihrer persönlichen Arbeitsvermittlerin bzw. Ihrem Arbeitsvermittler wird Ihre individuelle Situation besprochen.
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Mirko Schwarzer,
Bereichsleiter Markt und Integration |
- Welche berufliche Erfahrungen und Fähigkeiten haben Sie?
- Gibt es fachliche Defizite, die durch eine Bildungsmaßnahme beseitigt werden können?
- Welche weiteren Maßnahmen sind sinnvoll? |
Vermittlung in Arbeit
Gemeinsam werden die Chancen Ihrer Vermittlung eingeschätzt und Ihr persönliches Profil aus Berufserfahrung, Fähigkeiten und sozialen Kompetenzen erarbeitet. Dieses Profil hilft bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz und ermöglicht dem Arbeitsgeber über den Virtuellen Arbeitsmarkt einen gezielten Zugriff auf geeignete Bewerber.
Die gemeinsam erarbeitete Strategie zu Ihrer Rückkehr ins Erwerbsleben wird in einer Eingliederungsvereinbarung festgehalten. Diese rechtswirksame Vereinbarung enthält alle Schritte, die letztlich für eine erfolgreiche Arbeitsvermittlung erforderlich sind, also die geeigneten Hilfen und Förderungsmöglichkeiten sowie Ihre Aufgaben und Pflichten. Sie bildet die Grundlage für die weitere Betreuung durch das Jobcenter Teltow Fläming und wird in regelmäßigen Abständen ausgewertet und erneuert.
Wir suchen mit Ihnen zusammen auch nach einem geeigneten Arbeitsplatz oder prüfen einen Einsatz in so genannten Arbeitsgelegenheiten (Zusatzjobs), die die Rückkehr in das Berufsleben erleichtern sollen.
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Fallmanagement
Ihre Arbeitsvermittler unterstützen Sie in problematischen Lebenssituationen durch gezielte Beratung bzw. die Herstellung eines Kontakts zum regionalen Netzwerk (Schuldnerberatung, Suchtberatung, Familienberatung). Darüber hinaus ist die Einschaltung eines Fallmanagers zur spezifischen Betreuung möglich.
Für die Kunden im Alter unter 25 Jahren:
Stress mit der Familie, den Eltern oder dem Vermieter? Keinen Schulabschluss? Suchtprobleme? Schulden?
Wenn es diese oder andere Probleme gibt, die eine Ausbildungs- oder Arbeitsaufnahme verhindern, wird der/die Fallmanager/in für Sie eingeschaltet um diese Probleme strukturiert anzugehen.
Die Fallmanager sind persönlich für Sie da, um Ihnen Wege und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie Sie diese Probleme bewältigen können, damit der Weg frei wird für Ihre berufliche Zukunft. Ihr U25-Team wird gemeinsam mit Ihnen entscheiden, ob die Einschaltung eines Fallmanagers sinnvoll erscheint.
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Fördermöglichkeiten/Eingliederungsleistungen
Das Jobcenter Teltow Fläming kann auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen eine Vielzahl von Förderungen anbieten, so unter anderem:
- Vermittlungsgutschein für die Einschaltung privater Arbeitsvermittler (im Erfolgsfall an diesen zu zahlen) in Höhe von 2000,- Euro
- Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben (Beratung, Vermittlung und notwendige Qualifizierung)
- Einstellungshilfen (Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber bei einem sozialversicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis)
- Förderung der Integration von Migranten
Zu Ihrer Unterstützung bietet das Jobcenter Teltow Fläming verschiedene Leistungen an:
Zur Förderung von Existenzgründern zahlt das Jobcenter Teltow-Fläming das so genannte Einstiegsgeld.
Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die eine selbständige Erwerbsexistenz aufbauen wollen oder eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit mit geringem Arbeitsentgelt aufnehmen, können durch das Jobcenter Teltow-Fläming mit dem Einstiegsgeld gefördert werden.
Existenzgründer erhalten dabei ein Einstiegsgeld in Höhe von 50 Prozent der Regelleistung zuzüglich 10 Prozent für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft. Der Förderzeitraum geht von 6 bis maximal 24 Monaten. Eine Absenkung der Förderhöhe erfolgt nach 6 Monaten.
Weitere Auskünfte dazu gibt der persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter Teltow Fläming. Dort erhält jeder auch die Unterlagen zur Beantragung des Einstiegsgelds.
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Mitwirkung
Wir wollen gemeinsam mit Ihnen alles tun, um Ihre Hilfebedürftigkeit durch Integration in das Erwerbsleben zu beenden bzw. zu verringern.
Die Arbeitsmarktreform beruht auf der Grundkonzeption „Fördern und Fordern“. Grundsätzlich erwarten wir von Ihnen eine aktive Mitwirkung und Eigeninitiative bei der Suche nach einer Arbeitsstelle, einem Ausbildungsplatz oder einem Praktikum.
Dazu gehört, dass Sie sich selbst um eine zumutbare Arbeitsstelle bemühen, auch wenn diese nicht Ihrem erlernten Beruf oder der zuletzt ausgeübten Tätigkeit entspricht. Grundsätzlich ist allen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen jede Erwerbstätigkeit zumutbar. Die Entfernung zur neuen Arbeitsstelle oder ungünstige Arbeitsbedingungen sind keine Hinderungsgründe im Sinne des § 10 SGB II. Auch steht die Entlohnung unterhalb des Tariflohns oder des ortsüblichen Entgelts der Zumutbarkeit der Arbeitsaufnahme nicht entgegen. Zumutbar sind auch Teilzeitarbeit, befristete Arbeitsverhältnisse, Jobs von Zeitarbeitsfirmen sowie geringfügige Beschäftigungen.
Sie sind verpflichtet, an allen Maßnahmen tatkräftig mitzuwirken, die Ihre Eingliederung unterstützen. Bei Pflichtverletzungen wie der Ablehnung einer zumutbaren Arbeit oder Maßnahme, auch bei unbegründetem Nichtantritt oder Abbruch sowie der Nichterfüllung von gemeinsam mit dem Jobcenter Teltow Fläming vereinbarter Pflichten ohne wichtigen Grund haben Sie, wie im SGB II gefordert, mit Sanktionen (Leistungskürzung) zu rechnen.
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Arbeitsgelegenheiten
Arbeitsgelegenheiten sind Zusatzjobs („1-Euro-Jobs“) mit der Zielsetzung, Arbeitslose wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Die im Rahmen der Zusatzjobs zu leistenden Tätigkeiten sollen einerseits die soziale Integration fördern, andererseits aber auch die Beschäftigungsfähigkeit aufrechterhalten, um die Chancen am Arbeitsmarkt zu erhöhen.
Bei Arbeitsgelegenheiten wird vorausgesetzt, dass kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis besteht. Diese müssen grundsätzlich im öffentlichen Interesse liegen und dürfen keine regulären Beschäftigungsverhältnisse verdrängen oder die Einrichtung von Arbeitsplätzen verhindern.
Dokumente der Statistik und der Planung zum Download:
Die Qualifizierungsziele 2012 (
pdf, 148 kB)
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