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Jobcenter - Was ist das
Seit dem 1.1.2005 gibt es das neue Arbeitslosengeld II. Ausgezahlt wird die Geldleistung meistens von Kommunen und Agenturen für Arbeit gemeinsam. Beide Partner haben dafür gemeinsame Einrichtungen gegründet.
Diese Einrichtungen sind für Ihre Beratung und Vermittlung und für die Auszahlung der Geldleistungen (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Kosten der Unterkunft) zuständig.
In 21 Kommunen ist übrigens allein die Agentur für Arbeit für die Auszahlung von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld sowie für die Arbeitsvermittlung zuständig, die Kommune für die Kosten der Unterkunft.
In weiteren 67 Landkreisen und kreisfreien Städten ist allein die Kommune für alle Leistungen zuständig.
Ab 01.01.2012 können bis zu 41 weitere Kommunen die Leistungen eigenständig erledigen.